Lorgan hat geschrieben:Sind solche Maßnahmen nicht vertretbar, so lange es nur genutzt wird, um schwerste Verbrechen aufzuklären? Die Gesetze haben bisher ja jede Menge Vorgaben und Einschränkungen
In meinen Augen nicht. Das ganze ist eine verdachtsunabhaengige Aufzeichnung der Kennzeichen. Damit werden mal pauschal alle Autofahrer in Hessen und die, die durch Hessen fahren kriminalisiert. Schuldumkehr quasi - erstmal ist jeder Verdaechtig. Gut, die Bewegungsprofile duerfen nicht mehr erstellt werden, ist ja schonmal was, aber Bildmaterial wird weiterhin gespeichert. Wenn du jetzt mit jemandem im Auto sitzt, der gerade 5x auf ein Stopp-Schild gelockt wurde... ...herzlichen Glueckwunsch. Die Kennzeichen - welche dann mit der Fahndungsdatenbank uebereinstimmen - werden dann gespeichert und nur fuer die schwersten Verbrechen hergenommen? Wer's glaubt. Der von Ursula von der Leyen vorangebrachte Filter fuer Kinderpornos ist ja auch
nur und auschließlich fuer diese gedacht. Ganz abgesehen von der
effizienz dieser Scannings (hier die in Bayern) - das steht fuer mich in keiner Relation.
Das ist auch nicht schlecht:
Das Gesetz ermächtigt die Polizei auch, mit richterlicher Erlaubnis Wohnungen und Garagen zu betreten, um technische Überwachungsmittel zu installieren. Abhören darf sie Wohnungen aber nur zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person.
Und das die Gefahr fuer Leib, Leben oder Freiheit einer Person schnell gegeben ist, zeigt auch schon, dass Hausdurchsuchungen von Richtern zu schnell unterschrieben werden - die duerfen ja auch nur bei Gefahr im Verzug ausgestellt werden. Siehe Vortrag von Udo Vetter (
lawblog.de) auf der 23C3 (
Google Video).
http://www.piratenpartei.de/DuBistTerrorist